Trotz großer Sorgfalt und Umsicht kommt es bei der Jagdausübung immer wieder vor,
dass selbst tödlich getroffenes Wild abgeht und nicht sofort gefunden werden kann.
Ebenso schwierig ist es oftmals, vom Straßenverkehr angefahrenes Wild zu finden.
Hier sind spezialisierte Nachsuchen-Gespanne mit entsprechender Erfahrung
gefordert. Seit 2001 ist der Jagdschutzverein in der glücklichen Lage über eine
Nachsuchenstation mit 2 Gespannen zu verfügen. Dies ist vor allem Herrn Bernd Rupp
zu verdanken, dessen Wirken und Engagement wesentlich dazu beigetragen haben.
Herr Rupp ist Vorsitzender des Fachausschusses "Jagdhundewesen" im BJV.
 
 
              
         Willi Lotterschmid mit Dt.Kurzhaar                            Dieter Rupp mit Foxterrier
              "Ayka vom Donaumoos"                                     "Flora vom Brombachsee"
 
 
Voraussetzungen für ein Nachsuchengespann
Das Nachsuchengespann besteht aus einem Nachsuchenführer und einem oder mehreren
anerkannten Nachsuchenhunden die er führt.
Als Nachsuchenführer kann anerkannt werden wer:
1. Im Besitz eines gültigen Jahresjagdscheines ist.
2. Einen nach den Richtlinien des Jagdgebrauchshundeverbandes e.V. geprüften,
    zuchtbuchmäßig eingetragenen und geeigneten Jagdgebrauchshund führt.
3. Über die notwendige zeitliche Flexibilität verfügt.
4. In seiner Leistungsfähigkeit für diese Aufgabe nicht eingeschränkt ist.
5. Sich verpflichtet, gegenüber Dritten keine Angaben zu Personen und Revieren zu
    machen und darüber Stillschweigen zu wahren.
6. Keine gewerblichen Nachsucheneinsätze durchführt.
 
Voraussetzungen eines Nachsuchenhundes
Leistungsnachweis
Der für einen Nachsuchenführer geeignete Jagdgebrauchshund muss eine der
folgenden Prüfungen abgelegt haben.
Verbandsschweißprüfung
Vorprüfung BGS und HS
Der Nachsuchenhund muss über die notwendige Wildschärfe verfügen.
In schwierigem Gelände müssen dafür geeignete Hunde eingesetzt werden.
Zusätzlich muss der Nachweis über 5 erschwerte Nachsuchen (Mindestlänge 400m) bei
der Kreisgruppe erbracht werden.