Trotz großer Sorgfalt und
Umsicht kommt es bei der Jagdausübung immer wieder vor,
dass selbst
tödlich getroffenes Wild abgeht und nicht sofort gefunden werden kann.
Ebenso schwierig
ist es oftmals, vom Straßenverkehr angefahrenes Wild zu finden.
Hier sind
spezialisierte Nachsuchen-Gespanne mit entsprechender Erfahrung
gefordert. Seit
2001 ist der Jagdschutzverein in der glücklichen Lage über eine
Nachsuchenstation
mit 2 Gespannen zu verfügen. Dies ist vor allem Herrn
Bernd Rupp
zu verdanken, dessen Wirken und
Engagement wesentlich dazu beigetragen haben.
Herr Rupp ist
Vorsitzender des Fachausschusses "Jagdhundewesen" im BJV.
Willi Lotterschmid mit Dt.Kurzhaar
Dieter Rupp mit Foxterrier
"Ayka vom Donaumoos"
"Flora vom Brombachsee"
Voraussetzungen für ein
Nachsuchengespann
Das Nachsuchengespann
besteht aus einem Nachsuchenführer und einem oder mehreren
anerkannten
Nachsuchenhunden die er führt.
Als Nachsuchenführer kann
anerkannt werden wer:
1. Im Besitz eines
gültigen Jahresjagdscheines ist.
2. Einen nach den
Richtlinien des Jagdgebrauchshundeverbandes e.V. geprüften,
zuchtbuchmäßig
eingetragenen und geeigneten Jagdgebrauchshund führt.
3. Über die notwendige
zeitliche Flexibilität verfügt.
4. In seiner
Leistungsfähigkeit für diese Aufgabe nicht eingeschränkt ist.
5. Sich verpflichtet,
gegenüber Dritten keine Angaben zu Personen und Revieren zu
machen und darüber
Stillschweigen zu wahren.
6. Keine gewerblichen
Nachsucheneinsätze durchführt.
Voraussetzungen eines
Nachsuchenhundes
Leistungsnachweis
Der für einen
Nachsuchenführer geeignete Jagdgebrauchshund muss eine der
folgenden Prüfungen
abgelegt haben.
Verbandsschweißprüfung
Vorprüfung BGS und HS
Der Nachsuchenhund
muss über die notwendige Wildschärfe verfügen.
In schwierigem Gelände
müssen dafür geeignete Hunde eingesetzt werden.
Zusätzlich muss der
Nachweis über 5 erschwerte Nachsuchen (Mindestlänge 400m) bei
der Kreisgruppe
erbracht werden.